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   FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15   

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FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15 (https://dejure.org/2016,12600)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 K 1729/15 (https://dejure.org/2016,12600)
FG Sachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 K 1729/15 (https://dejure.org/2016,12600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Finanzamtes zur Aufhebung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mangels sachlicher Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Finanzamtes zur Aufhebung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mangels sachlicher Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    Berechtigung des Finanzamtes zur Aufhebung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mangels sachlicher Zuständigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Rechtsgrundlage für die Aufhebung eines gesonderten Gewinnfeststellungsbescheids, der von aktuell nicht mehr sachlich zuständigem FA erlassen worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1230
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.04.1986 - VIII R 325/84

    Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Der dennoch vom Beklagten erlassene Bescheid vom ... März 2014 stammt vom sachlich unzuständigen Finanzamt, da das in §§ 179ff. AO geregelte Verfahren bei den nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO zuständigen Betriebsfinanzämtern eine sachliche Zuständigkeit begründet (Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO , § 172 , Rz. 163 m.w.N., und Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. April 1986, BStBl II 1987, 195 ).
  • FG Thüringen, 22.09.2011 - 4 K 255/10

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsvereinbarung im Falle von gesonderten

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Soweit das Thüringer Finanzgericht mit Urteil vom 22. September 2011 (EFG 2012, 894) in dem von ihm entschiedenen Fall eine Gerichtsstandsvereinbarung als möglich ansah, lag dem ein Sachverhalt zugrunde, nach dem - anders als vorliegend - eine gesonderte Feststellung, allerdings von zwei unterschiedlichen Finanzämtern, durchzuführen war.
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Voraussetzung für eine Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben ist, dass das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in besonders gelagerten Fällen in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 1989, BStBl II 1989, 990 m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2015 - VIII R 53/13

    Örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung von Einkünften aus

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Die Verletzung der §§ 18, 19 AO in der gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 b AO getroffenen Zuordnung ist ein nicht heilbarer Rechtsfehler (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. August 2015 - VIII R 53/13, zitiert nach [...]).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Dies kommt nach ständiger Rechtsprechung etwa dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen eine bestimmte steuerrechtliche Behandlung zugesagt worden ist oder wenn die Finanzbehörde durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. September 1997, BStBl II 1998, 771 ).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Diesen Teil der Entscheidung darf das Gericht gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Juni 2000, BStBl. II 2001, 60 m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 228/84

    Zuständigkeit des Finanzamtes - Einkommensteuer - Veranlagung - Aufgabe eines

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Da das Auseinanderfallen der örtlichen Zuständigkeit eine Tatbestandsvoraussetzung ist, ist auch eine abweichende Zuständigkeitsvereinbarung zwischen Betriebs-Finanzamt und Wohnsitz-Finanzamt nicht möglich (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 1987, BStBl II 1988, 230 ).
  • BFH, 28.12.2006 - III B 91/05

    Kindergeld; unzuständige FK

    Auszug aus FG Sachsen, 19.05.2016 - 2 K 1729/15
    Dies gilt auch bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2b AO nach Eintritt der Bestandskraft (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. Dezember 2006, BFH/NV 2007, 864 , Beermann/Gosch, a.a.O., § 172 Rz. 100).
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